Sachverständigenbüro XY & Partner

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe gerade eine Anmeldung zur Ersteintragung einer Partnerschaft. Der Name soll "Sachverständigenbüro XY & Partner mbB" lauten. Mit dem mbB hab ich keine Probleme.
    Ich frage mich nur gerade, ob

    1. "Sachverständigenbüro" ausreichend als Bezeichnung der Partnerschaft ist, da der Name nicht den Beruf wiedergibt. Es handelt sich zwar um drei Sachverständige, aber sollte der Name nicht wenigstens einen Hinweis darauf geben, was "sachverständigt" wird???


    2. Alle drei Partner haben den gleichen Nachnamen "XY" und nennen sich "XY & Partner". Wäre das für euch ausreichend? Meine Bedenken bestehen darin, dass "& Partner" für mich bedeuten würde, es gäbe weitere namentlich anders bezeichnete Partner. "XY Partnerschaft" hingegen fände ich zulässig, da nicht nur ein XY vorhanden ist.


    Über eure Meinung wäre ich sehr dankbar!

    Lieben Gruß und schönes Wochenende!
    Sandy

  • zu 2.: Die Bedenken teile ich nicht. Der Name kann durchaus auch als Herr XY und Partner, die zufällig auch XY heißen, verstanden werden. Das ist für mich sogar naheliegender.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Leider nicht, da ich vom Register ziemlich weit weg bin. Ich staune, daß sich keiner der Regeisterspezis meldet.

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  • 1. "Sachverständigenbüro" ausreichend als Bezeichnung der Partnerschaft ist, da der Name nicht den Beruf wiedergibt. Es handelt sich zwar um drei Sachverständige, aber sollte der Name nicht wenigstens einen Hinweis darauf geben, was "sachverständigt" wird???


    § 2 Abs. 1 PartGG: "Der Name der Partnerschaft muß den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten." Das ist alles. Und die "Berufsbezeichnung" ist nun mal "Sachverständige", § 1 Abs. 2 PartGG

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