Nichtabhilfebeschluss

  • Hallo zusammen,

    ich muss jetzt mal eine - vielleicht auf doofe - Frage stellen:

    wenn ich der Meinung bin mein Beschluss könnte formelle Mängel enthalten und die Beschwerde Erfolg haben (evtl. fehlende Amtsermittlung) nun aber zum Zeitpunkt der Abhilfe / Nichtabhilfe genug Dokumente / Ermittlungen vorliegen, dass ich den Beschluss inhaltlich genauso fassen würde: kann man nicht abhelfen und trotzdem den gleichen Beschluss nochmal erlassen oder müsste man dann eintragen? Es ging um die Verfahrensaussetzung. Vielen Dank vorab.

  • Ich würde zunächst abhelfen und dann den neuen Aussetzungsbeschluss erlassen.

    1. Der Beschwerde vom ... wird insoweit abgeholfen, dass der Beschluss vom ... aufgehoben wird.

    2. Es wird nunmehr folgender Beschluss erlassen: ...

    In den Gründen kann man dann die Vorgehensweise erklären.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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