Hallo,
Prozesskostenhilfe wurde wegen Selbstbeteiliung bei Rechtsschutzversicherung in Höhe von 250 EUR bewilligt. Nun wird Festsetzung der Vergütung beantragt. In der Berechnung wurden die Gebühren nach § 13 RVG als Grundlage genommen. Die Differenz zwischen 250 EUR und der Gesamtsumme wurden durch die Versicherung bereits an den RA ausgezahlt. Nun beantragt dieser die Festsetzung der restlichen 250 EUR. Gerichtskosten sind in Höhe von 146 EUR entstanden. Ich hab so im Gefühl, dass diese vorrangig sind. Kann nur nichts finden dazu.