Selbstbeteilung Rechtsschutzversicherung - Rang GK?

  • Hallo,

    Prozesskostenhilfe wurde wegen Selbstbeteiliung bei Rechtsschutzversicherung in Höhe von 250 EUR bewilligt. Nun wird Festsetzung der Vergütung beantragt. In der Berechnung wurden die Gebühren nach § 13 RVG als Grundlage genommen. Die Differenz zwischen 250 EUR und der Gesamtsumme wurden durch die Versicherung bereits an den RA ausgezahlt. Nun beantragt dieser die Festsetzung der restlichen 250 EUR. Gerichtskosten sind in Höhe von 146 EUR entstanden. Ich hab so im Gefühl, dass diese vorrangig sind. Kann nur nichts finden dazu. :gruebel::oops:

  • :gruebel:
    Vielleicht stehe ich da auf dem Schlauch, aber Selbstbeteiligung 250 EUR bedeutet doch nicht Selbstbeiligung 250 EUR bei Anwalt und Selbstbeiligung 250 EUR bei Gerichtskosten..., oder?
    Also wenn die RSV die 250 EUR beim Anwalt abgezogen hat, müssten die doch die GK komplett zahlen, oder nicht? :gruebel:

    Wie ist denn der aktuelle Stand bei den GK? Hat die bisher irgendwer gezahlt? Und ist die PKH Partei Kläger oder Bekl?

  • Ne, ich stand auf dem Schlauch. Danke! Klar gehen die GK auch über die Versicherung, gar nicht dran gedacht. :oops: Dachte nur, wenn ich den RA auszahle, kommen wir doch nie an die GK ran, weil Klägerin nicht zahlen kann.

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