Liebe Kollegen aus BaWü. Eure Reform der Grundbuchämter verwirrt mich.
Wie ist das mit den Ratschreibern bei den bereits umgestellten Grundbuchämtern (nun Grundbucheinsichtsstellen)? Ich gehe doch davon aus, dass sie die Befugnisse zur Unterschriftsbeglaubigung behalten. Hab dazu nichts gefunden.