Abtretung nach Beurkundung

  • Eine ganz banale Frage:
    Eigentümer sind zu je 1/2 eingetragen. Der eine überträgt seine Hälft dem anderen durch Übergabevertrag aus April 2015. Nun liegt er mir zum Vollzug vor.
    Genannt in der Urkunde ist eine (Buch-)Grundschuld für die Bank A. Das Recht wurde jedoch im Juni 2015 abgetreten und Gläubiger ist nun die Bank B.

    In der Urkunde wird erwähnt, dass der Übernehmer die Grundschuld für die Bank A übernimmt. Trage ich jetzt die Eigentumsumschreibung ein oder lasse ich die Urkunde berichtigen?

  • Ich würde die Anträge abarbeiten und weiter nichts. Der Erwerber hat sicher umgeschuldet und das ist seine Sache und interessiert weder Grundbuchamt noch Notar.

  • So lange zu der Grundschuld keine Anträge gestellt werden, interessiert mich das Recht nur insoweit, als der Gläubiger von dem Eigentumswechsel eine Eintragungsmitteilung erhält.

    Ulf

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