Im GB ist eine Eigentümerbriefgrundschuld eingetragen, die 2014 gepfändet wurde. Pfändung wurde 2014 im GB eingetragen.
Wie kann man die Rechte aus dieser Pfändung übertragen und ist dies im GB eintragungsfähig?
M. E. müsste es reichen, wenn die Pfändungsgläubiger ihre Ansprüche gegen den Eigentümer an den Dritten notariell abtreten
und dort erwähnt ist, dass die Rechte aus dem Pfüb mitübergehen, oder ....?. Müsste eine Eintragung im GB von den
Pfändungsgläubigern ausdrücklich bewilligt werden? Der GS-Brief soll dem Abtretungsgläubiger vorliegen.
Ein Notariat hat mir telefonisch einen entsprechenden Antrag angekündigt. Ist natürlich alles ganz eilig, da Anfang August Zwangs-
versteigerung ansteht. Die Grundakte ist zur Zeit beim OLG (wohl wg. Schadensersatzforderungen gegen das Land aus früheren
Eintragungen im GB, an denen ich aber -Gottseidank!- nicht beteiligt war).
Ich bin N.E.R.V.Ö.S!