Übertragung der Rechte aus einem Pfüb und Eintragung im GB

  • Im GB ist eine Eigentümerbriefgrundschuld eingetragen, die 2014 gepfändet wurde. Pfändung wurde 2014 im GB eingetragen.
    Wie kann man die Rechte aus dieser Pfändung übertragen und ist dies im GB eintragungsfähig?
    M. E. müsste es reichen, wenn die Pfändungsgläubiger ihre Ansprüche gegen den Eigentümer an den Dritten notariell abtreten
    und dort erwähnt ist, dass die Rechte aus dem Pfüb mitübergehen, oder ....?. Müsste eine Eintragung im GB von den
    Pfändungsgläubigern ausdrücklich bewilligt werden? Der GS-Brief soll dem Abtretungsgläubiger vorliegen.

    Ein Notariat hat mir telefonisch einen entsprechenden Antrag angekündigt. Ist natürlich alles ganz eilig, da Anfang August Zwangs-
    versteigerung ansteht. Die Grundakte ist zur Zeit beim OLG (wohl wg. Schadensersatzforderungen gegen das Land aus früheren
    Eintragungen im GB, an denen ich aber -Gottseidank!- nicht beteiligt war).

    Ich bin N.E.R.V.Ö.S!

  • Habe eine Antwort unter "Abtretung gepfändeter Rechte" im Unterforum Zwangsvollstreckung gefunden,
    gestern hatte ich wohl die falschen Stichworte in der SuFu eingegeben.
    Ihr braucht also nicht mehr zu suchen!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!