Eintragungstext Nacherbfolge "je zur Hälfte"

  • Antrag auf Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge. Grundlage ist ein notarielles Ehegattentestaments mit Eröffnungsniederschrift. Die Ehefrau ist verstorben.

    Die Erblasser verfügen u.a.:

    " Unter Ausschluss der gesetzlichen Erbfolge setzen wir uns gegenseitig zu Alleinerben ein.

    Der Ehemann soll aber nur Vorerbe sein. Er ist von allen Beschränkungen soweit überhaupt zulässig befreit, zur Verfügung über Grundstücke bedarf er aber der Zustimmung der Nacherben.

    Nacherbe, falls die Ehefrau die Zuerststerbende ist, sind unsere beiden Kinder
    1...
    2...
    je zur Hälfte.

    Ersatzerben sind deren Abkömmlinge nach gesetzlicher Regel."

    Ist die Quote "je zur Hälfte " und der Passus "...zur Verfügung über Grundstücke bedarf er aber der Zustimmung der Nacherben." in den Nacherbenvermerk aufzunehmen?

  • Der Nacherbenvermerk muss - wie der Erbschein - den Umfang einer Befreiung von den Beschränkungen der Vorerbschaft exakt beschreiben.

    Ob die Erbquoten der Nacherben anzugeben sind, ist Geschmacksache. Ich habe sie immer angegeben, zwingend notwendig ist es aber wohl nicht.

    Auch die Ersatznacherbfolge ist natürlich anzugeben.

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