Hallo zusammen,
Neueintragung Verein, laut Satzung AusübungMinderheitenrecht (nur) per Email möglich?
Verein ist Zusammenschluss von Studierenden und Ehemaligen einer bestimmten Unifakultät
Laut § 37 BGB ist das Minderheitenrecht schriftlich (§ 126 BGB) auszuüben, die Satzung sieht nur die Email vor.
Vertretbar wäre das meiner Ansicht nach, da Email hier eigentlich eine Erleichterung ist, statt Schriftform und Unterschrift und in Rechte der Mitglieder wohl nicht eingegriffen wird.
In der Kommentierung habe ich dazu nichts gefunden.
Was denkt Ihr?
Danke und Gruß,
Karsten