Hallo,
durch vollstreckbares rechtskräftiges Urteil ist eine GmbH aufgelöst. Die Auflösung wurde nicht angemeldet. Der geborene Liquidator hat niedergelegt. Ich soll einen Liquidator nach § 66 Abs. 2 GmbHG ernennen. Während dieser gem. § 67 Abs. 4 GmbHG vAw einzutragen ist, sehe ich keine Möglichkeit die Auflösung vAw einzutragen. Würdet ihr den Liquidator ohne die Auflösung eintragen? Kommt mir komisch vor...
Danke vorab