Hallo!
Habe hier ein Zivilverfahren, dem ein PKH-Prüfungsverfahren vorangegangen ist. Dem Kläger wurde PKH bewilligt, jetzt aber, da er zu Vermögen gekommen ist, abgeändert auf eine Einmalzahlung.
Grundsätzlich ziehe ich bei der Anordnung einer Einmalzahlung ja die Gerichtskosten mit ein. Ist das im PKH-Prüfungsverfahren irgendwie anders, da der Kläger ohne PKH ja gar keine Klage eingereicht hätte?
Über Fundstellen bin ich dankbar! Habe nichts gefunden.