Ich habe folgenden Fall:
Der Erblasser war einmal verheiratet. Die Heiratsurkunde liegt vor. Die Ehefrau erbt zweifelsfrei zu 3/4-Anteil.
Kinder sind nicht vorhanden. Der Erblasser hatte eine Schwester aus der Ehe seiner Eltern und eine Halbschwester aus einer weiteren Ehe seiner Mutter. Die Sterbeurkunde seiner Mutter liegt ebenfalls vor.
Der Erblasser und seine Schwestern sind in einem kleinen Dorf in Ostpreußen geboren. Geburtsurkunden können nicht vorgelegt werden. Soweit ich ermitteln konnte, sind die Geburtsregister nicht mehr vorhanden.
Wenn Personenstandsurkunden nicht beschafft werden können, können auch andere Beweismittel vorgelegt werden, § 2356 I 2 BGB.
Der Erblasser hat bei seiner Eheschließung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, wer seine Eltern sind usw. Dies dürfte insoweit als Nachweis ausreichen.
Eine Schwester hat eine eidesstattliche Versicherung aus dem Jahre 1984 vorgelegt (wurde wohl für ein anderes Nachlassverfahren benötigt). Die eidesstattliche Versicherung wurde von zwei Personen abgegeben, die in demselben Dorf gelebt haben und mit der Beteiligten zusammen zur Schule gegangen sind. Die Erklärung enthält Angaben über die Eltern der Beteiligten und das Sterbedatum des Vaters des Erblassers und seiner Schwester. Ich denke, dass ich diese eidesstattliche Versicherung als ausreichend erachten kann. Die Beteiligte erbt zu 3/16-Anteil.
Die Halbschwester hat eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch eingereicht. Grundlage der Eintragung der Eltern der Ehefrau war eine eidesstattliche Versicherung. Diese eidesstattliche Versicherung wurde von der Beteiligten selbst abgegeben. Laut Kommentierung zu § 2356 BGB ist eine eidessttliche Erklärung der Beteiligten selbst nicht ausreichend.
Ich tendiere dazu, die Ehefrau aufzufordern, einen Teilerbschein zu beantragen. Hinsichtlich des 1/16-Anteils der Halbschwester möchte ich eine Teilnachlasspflegschaft anordnen. Der Nachlasspfleger kann mit den anderen beiden Erben den Nachlass auseinandersetzten und sodann ermitteln, ob weitere Urkunden beschafft werden können.
Bisher hatte ich aber noch nie eine Teilnachlasspflegschaft angeordnet.
Gibt es andere Ideen/ Meinungen?