Ein freundliches Hallo an alle,
ich hätte eine Frage zum Thema Gesamtstrafenbildung:
"Mein" Verfahren: Geldstrafe von 90 TS wurde zum Teil durch EFS vollstreckt, den Rest von 40 Tagen wurde im Wege der Weihnachtsamnestie gnadenweise erlassen.
Nun bekomme ich einen Hinweis auf Gesamststrafenbildung mit einem neuen Verfahren, welches nach Prüfung auch gesamtstrafenfähig ist. Gesamtgeldstrafe von 2 X 90 TS.
Ich habe gelesen, dass bei Gesamtstrafenbildung , die anteilsmäßige Höhe der erlassenen Strafe zu mindern ist. Bereite ich dann den Antrag so vor?
....Unter Auflösung der Einzelstrafen von 50 TS (nach Minderung), 90 TS, 90 TS?
eine Gesamtgeldstrafe aus von 160 TS (?) à X € ...
Habe ich das richtig verstanden? Kommt das hin?
Grüße und ein schönes Wochenende! Monik