Wann ist das Vermächtnis zu zahlen?

  • Eigentliche eine Hinterlegungsfrage. Aber es geht darum, wann das Vermächtnis zu zahlen ist.

    Die Erblasserin setzt Tochter T1 als Erbin ein. Tochter T2 erhält ein Vermächtnis über 10.000 EUR. T1 will nun den Geldbetrag hinterlegen, weil T2 das Vermächtnis nicht annehmen, sondern das Testament anfechten möchte.

    Welche Erklärungen T2 genau abgegeben hat, weiß icht nicht.

    Man könnte ja durchaus daran denken, dass das Vermächtnis formlos ausgeschlagen wurde. Dann besteht definitiv kein Hinterlegungsgrund.

    Gehe ich davon aus, dass das Vermächtnis nicht ausgeschlagen wurde, es aber auch noch nicht gegenüber T1 geltend gemacht wurde, ist doch die Forderung noch nicht fällig, oder sehe ich das falsch?
    Dann bestünde auch kein Hinterlegungsgrund.

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