Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe mal wieder einen "super" Antrag vorliegen.
Folgender Fall:
Es wurde 2012 eine Sicherungshypothek iHv 13.557,04 € eingetragen. Titel ist eine vollstreckbare Kostenrechnung eines Notars ( § 154 a, 155 KostO).
Dieser Titel nebst ZU sowie Eintragungsvermerk wegen der damaligen Eintragung der Zwangshypothek liegen mir vor.
Bewilligt und beantragt ist jetzt die Eintragung einer Sicherungshypothek iHv 13.681,23 € unter Verzicht auf einen Teilbetrag von 12.000,00 € samt Zinsen hinsichtlich der in Abt. III bereits eingetragenen Zwangshypothek.
Es wird Bezug genommen auf Zöller ZPO, § 867 Rn. 19.
Der Belastungsgegenstand ist nunmehr ein anderer (nicht dass es schon "schlimm" genug ist, dass ich vorher auch die Flurneuordnung eintragen muss, damit ich überhaupt die Eintragung der Zwangshypo vornehmen kann ).
Wie vollzieht sich die Eintragung denn?
Muss ich bei der Zwangshypothek, die bereits eingetragen ist, dass 12.000 € in Spalte 2 abschreiben und in den Veränderungsspalten schreiben " Der Gläubiger hat auf einen Teilbetrag iHv ... € verzichtet" ?
HILFE!
Mir fiel gerade nach nochmaligem Lesen der Kommentierung auf, dass dort steht " in Höhe des Betrages, der auf das weitere Grundstück eingetragen werden soll, muss der Gläubiger ... verzichten". Jetzt soll die Zwangshypothek ja in Höhe von 13.681,23 € eingetragen werden. Grds. wäre also der Verzicht auch in dieser Höhe zu erklären. Problem ist, dass die Zwangshypo, die bereits eingetragen ist gar nicht so hoch ist, sondern lediglich 13.557,04 € zzgl. Zinsen.
Was nun??