Nachweis § 727 ZPO

  • Folgender Fall:
    Nachweis Rechtsnachfolge erfolgt nicht durch die eigentliche Abtretungserklärung sondern durch eine beglaubigte Bestätigung der alten Gläubigerin über den Rechtsübergang. (Rechtsnachfolge erfolgte nach Rechtshängigkeit noch vor Titelerlass)
    Auszugsweise folgender Inhalt:
    Bestätigung Rechtsübergang:
    Die Gläubigerin hat die Forderung durch Verträge vom… an die neue Gläubigerin verkauft. Nach Zahlung des Kaufpreises ist die Forderung an die neue Gläubigerin übergegangen.
    Im Hinblick auf den Forderungsübergang wird eine Umschreibung des Titels bewilligt.

    In der Regel wird bei einer Abtretung der Forderungsübergang ja durch die beglaubigte Abtretungserklärung nachgewiesen.
    Hier könnte es sich vielleicht um eine Urkunde über eine Bestätigung der Abtretung gem. § 403 BGB handeln?

    Ist die Rechtsnachfolge gem. § 727 ZPO nachgewiesen?

    Lieben Dank und lieben Gruß!

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