Hallo liebes Forum!
Bei mir hat ein Arbeitgeber Lohn hinterlegt, da ihm eine Pfändung und eine Abtretungserklärung vorliegt und er nicht wusste, an wen er zahlen soll. Die erste Hinterlegung hat er den Gläubigern mitgeteilt.
Jetzt habe ich die nächste Zahlungsanzeige erhalten und den Hinterleger erneut aufgefordert, einen Beleg über die erfolgte Mitteilung an die Gläubiger einzureichen. Er weist mich nun daraufhin, dass er das schon gemacht hat. Jetzt komme ich ins Grübeln ... reicht die erste Mitteilung wirklich aus oder muss jeden Monat, wenn ein Betrag hinterlegt wurde, eine neue Mitteilung und ein neuer Nachweis erbracht werden?