Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe das allererste Mal einen Antrag auf Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel auf dem Tisch und komme trotz Stöbern im Forum und Wälzen von Kommentaren nicht so recht weiter.
Der Sachverhalt:
Laut Beschluss vom 20.04.2015 wurde die Antragsgegnerin verpflichtet, dem Antragssteller Ziff. 2 (minderjähriges Kind) Kindesunterhalt wie folgt zu bezahlen:
a) für April und Mai 2013 insgesamt 364 € zu Hd. des Vaters;
b) für die Zeit von Juni bis September 2013 monatlich 142 € zu Hd. der Unterhaltsvorschusskasse;
c) für die Zeit von Oktober 2013 bis Dezember 2014 monatlich 120 € zu Hd. der Unterhaltsvorschusskasse;
d) ab Januar 2015 monatlich im Voraus 83 €, die Rückstände zu Händen der Unterhaltsvorschusskasse.
Das entsprechende Landratsamt beantragt nun als Rechtsnachfolger wegen § 7 UVG gegen die Antragsgegnerin aus übergegangenem Unterhaltsanspruch gem. § 727 ZPO eine vollstreckbare Teilausfertigung von der vorgelegten vollstreckbaren Ausfertigung zu erteilen.
Das Landratsamt schreibt, dass mit der Zahlung folgender Unterhaltsanspruch des Kindes nach dem UVG auf das Land, vertreten durch das Landratsamt übergegangen ist (§ 7 I UVG):
vom 01.05.2013 bis 31.05.2013: 180 €
vom 01.06.2013 bis 30.06.2013: 142 €
vom 01.08.2013 bis 31.08.2013: 7€
vom 01.09.2013 bis 30.09.2013: 142 €
vom 01.10.2013 bis 31.12.2014: 1.800,00 €
vom 01.01.2015 bis 30.06.2015: 498 €
gesamt: 2.769,00 €
abzgl. bisheriger Zahlungen 1.284,00 €
Umschreibungsbetrag 1.485,00 €
Weiterhin ist dem Antrag eine Auszahlungsbestätigung der Kreiskasse über insgesamt 4.680,00 € (vom 01.05.2013 bis 30.06.2015= 26 Monate á 180 €) beigefügt.
Mein Problem ist, dass die Beträge im Titel nicht mit den vom Landratsamt aufgeführten Beträgen übereinstimmen.
Außerdem habe ich ein Problem damit, der vollstreckbaren Teilausfertigung eine Bestätigung der Kasse über einen viel höheren Betrag als den Umschreibungsbetrag beizufügen.
Da der Titel vom 20.04.2015 ist, bin ich mir unsicher, ob auch in der Vergangenheit liegende Ansprüche umgeschrieben werden können?
Aber ich habe so etwas wie gesagt zum ersten Mal auf dem Tisch, also hoffe ich, dass meine Fragen nicht allzu dumm sind.
Wie seht ihr das?
Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe und viele Grüße aus dem schönen Schwabenland !