Liebe Kollegen,
ich habe gerade folgenden Fall auf dem Tisch und bin mir unsicher, wie ich weiter verfahren soll:
Antragsteller begehrt BerHi für die Kündigung seines Mietverhältnisses. Soweit alles gut und er würde dem Grund nach aus BerHi von mir bekommen.
Jetzt kommt aber das Problem:
Der Vater des Antragstellers hat bereits in dieser Sache einen RA beauftragt und diesen selbst gezahlt. Jetzt möchte er das aber nicht und somit müsste der Ast den RA selbst bezahlen. Nunmehr will er hierfür BerHi!
Wann genau, der RA das erste Mal beauftragt wurde, kann der Ast nicht sagen, da sein Vater sich um alles gekümmert hat. Was ist mit der Frist von § 6 BerHG?
Kann ich Beratungshilfe überhaupt bewilligen?
Ich bin echt am Überlegen....
Danke für eure Hilfe...