Hallo zusammen,
meine Vertreterin hat vor Ihrem Urlaub folgenden Fall.
Im GB ist eine ZSH für die WEG-Gemeinschaft eingetragen. Der Verwalter hat keine Ermächtigung nach § 27 WEG, sodass nur die löschungsfähige Quittung bleibt. Diese liegt mir nun vor und der Eigentümer (hat die Wohnung verkauft, der Käufer möchte, wenn nicht alles schnell geht abspringen, bla bla bla) drängt nun auf die Löschung bis zum 01.08., weil sonst ein Treuhandauftrag platzt.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass mir der Verwalternachweis in der entsprechenden Form noch vorgelegt werden muss. Daraufhin meinte er, dass meine Kollegin gesagt hat, sie braucht nur die löschungsfähige Quittung und dann kann sie löschen - ohne WEG-Protokoll.
Also nach meinem Verständnis dreht sich ohne den Verwalternachweis kein Rad bei mir. Fragen kann ich die Kollegin nicht - sie hat nun Urlaub -, den Verwalter kann ich auch nicht fragen - er hat Urlaub - und der Eigentümer drängt - ist aber auch im Urlaub -.
Sehe ich irgendetwas nicht ?