Abtretung eines weiteren rangletzten Betrags (Frage zum Eintragungstext)

  • Hätte eine Frage zu einem Eintragungstext:

    Das Grundbuch sieht folgendermaßen momentan aus:

    III/3 115.000 Euro (vor der Abtretung III/3a betrug III/3 insgesamt 255.000 Euro)
    III/3a 140.000 Euro (seinerzeit wurde ein rangletzter Betrag in dieser Höhe abgetreten)

    Nun soll ein weiterer rangletzter Betrag in Höhe von 70.000 Euro von III/3 abgetreten werden.

    Würde jetzt einfach wieder "70.000 Euro letztrangiger Teilbetrag abgetreten ....usw" eintragen.

    Bin mir irgendwie etwas unschlüssig, ob hierdurch zum Ausdruck kommt, dass die neue Abtretung Rang vor III/3a hat. Wie würdet Ihr dies handhaben?

    Würde auch gerne wissen, welche Bezeichnung ihr dem neuen abgetretenen Recht gebt, wenn bereits ein Recht mit "III/3a" bezeichnet worden ist. Normalerweise sieht ja die GBV eine solche Bezeichnung nun nicht mehr vor. Sorry für diese etwas banale Frage, bin erst seit kurzem im Grundbuch (und die erfahrenen Kräfte sind im Urlaub).

    Beste Grüße und vorab vielen Dank

  • Ich würde eintragen:
    III/3.2 70.000,- EUR Teilbetrag abgetreten (mit den anteiligen Zinsen und NL) mit dem Range nach restlichen 45.000,- EUR.
    Der Nachrang dieser 70.000,- EUR nach III/3a ist bereits eingetragen, da die 70.000,- EUR ja ein Teil der bereits nach der alten Eintragung vorrangigen 115.000,- EUR sind! Insoweit musst du daher jetzt keinen Rangvermerk machen!
    Schönen Feierabend!:)

  • Wie Thorsten nur mit dem kleinen Unterschied, dass ich hier das Recht nach altem Muster mit III/3b benennen würde, weil ich es merkwürdig finde, wenn es ein Recht III/3.2 gibt, ohne dass ein Recht mit 3.1 benannt ist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich würde zur unmissverständlichen Klarstellung, aus welchem Teil heraus die Abtretung erfolgt, formulieren "70.000 Euro letztrangiger Teilbetrag aus dem Recht III/3 abgetreten ....usw".

  • Ich würde zur unmissverständlichen Klarstellung, aus welchem Teil heraus die Abtretung erfolgt, formulieren "70.000 Euro letztrangiger Teilbetrag aus dem Recht III/3 abgetreten ....usw".

    Brauchst du aber nicht wirklich, wenn du III/3b in die Spalte 5 schreibst, ist es klar, dass es von III/3 kommt und nicht von III/3a - dort müsste man nach alter Lehre III/3aI schreiben.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

  • Ich würde zur unmissverständlichen Klarstellung, aus welchem Teil heraus die Abtretung erfolgt, formulieren "70.000 Euro letztrangiger Teilbetrag aus dem Recht III/3 abgetreten ....usw".

    Brauchst du aber nicht wirklich, wenn du III/3b in die Spalte 5 schreibst, ist es klar, dass es von III/3 kommt und nicht von III/3a - dort müsste man nach alter Lehre III/3aI schreiben.

    Interessant! Habe mich bereits gefragt, wie man eine Abtretung des Rechts III/3a kenntlich machen könnte... :)

  • Ich würde zur unmissverständlichen Klarstellung, aus welchem Teil heraus die Abtretung erfolgt, formulieren "70.000 Euro letztrangiger Teilbetrag aus dem Recht III/3 abgetreten ....usw".

    Brauchst du aber nicht wirklich, wenn du III/3b in die Spalte 5 schreibst, ist es klar, dass es von III/3 kommt und nicht von III/3a - dort müsste man nach alter Lehre III/3aI schreiben.

    Interessant! Habe mich bereits gefragt, wie man eine Abtretung des Rechts III/3a kenntlich machen könnte... :)

    Immer mit abwechselnd Zahlen und Buchstaben^^.

    :cup: Man sollte - wenigstens versuchen - stets bemüht zu sein. :schreiben

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