Wenn der Kläger in erster Instanz zwei Beklagte als Gesamtschuldner verurteilt hat, die Klage gegen einen Gesamtschuldner voll abgewiesen, gegen den anderen Gesamtschuldner zum Teil abgewiesen wurde, bestimmt sich der Streitwert in der Berufung dann nach dem vollen Klageantrag? Müsste doch eigentlich, da die Beschwer des Klägers doch wegen des Beklagten, wegen dem er voll abgewiesen wurde, die Höhe des vollen Antrags erster Instanz erreicht.
Also zB: Antrag 100.000 € gegen Bekl 1) und 2) als Gesamtschuldner.
Bekl zu 1) Verurteilung wegen 50.000 €
Klage im Übrigen abgewiesen.
Antrag in Berufung: Abänderung, 100.000 € gegen Bekl zu 1) und 2).
Der Streitwert müsste dann m.E. 100.000 € sein, da dies die Beschwer ggü. den Bekl zu 2), die 50.000 € gegen den Bekl zu 1) werden nicht hinzugerechnet, da Streitgegenstand identisch.