Verpflichtung Vormund / Pfleger

  • Eine Frage zur praktischen Handhabung: Wenn Ihr einen Vormund oder Pfleger verpflichtet, lasst Ihr ihn dann ein Protokoll unterschreiben oder haltet Ihr die erfolgte Verpflichtung lediglich in Form eines Aktenvermerks fest?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Lang, lang ist es her.....
    Wir haben bei den Vormündern immer ein sehr ausführliches Protokoll gemacht (noch ausführlicher als bei den Betreuungen), haben das unterschreiben lassen und auch einen Abdruck mitgegeben.
    Bei den Pflegern war es kurz. Das waren aber bei uns eigentlich immer Anwälte oder welche, die wir dauernd hatten - also keine Unbekannten.

  • Eine Frage zur praktischen Handhabung: Wenn Ihr einen Vormund oder Pfleger verpflichtet, lasst Ihr ihn dann ein Protokoll unterschreiben oder haltet Ihr die erfolgte Verpflichtung lediglich in Form eines Aktenvermerks fest?

    Eigentlich reicht ein Aktenvermerk gem. § 28 IV FamFG mit der Unterschrift des Rechtspflegers aus.
    Ich lasse als den V oder Pfl. mit unterschreiben ; schon als Empfangsbestätigung für die Bestallungsurkunde.
    Außerdem spuckt forumSTAR automatisch die Zeile für die Unterschrift des V oder Pfl. aus.
    Mit der dort verwendeten Bezeichnung "Niederschrift" als Überschrift für das Protokoll dürften wahrscheinlich nur die Bayern unter uns glücklich sein.

  • Das System spuckt automatisch ein Verpflichtungsprotokoll aus.

    Dieses änder ich ein wenig ab, ergänze vlt. Besonderheiten, die zu beachten sind, und lasse mir das Ganze dann unterschreiben.

    Auch wenn man nach x-Verpflichtungen seinen eigenen Rhythmus gefunden hat, finde ich ein solches Protokoll zum Durchgehen ganz gut. Zudem bekommt es einen etwas offiziellieren Charakter ;).

    Aktenvermerke kann man dann ja immer noch machen.

    Und was am wichtigsten ist: du hast eine Empfangsbestätigung (wie Steinkauz).

    Letztendlich: Ich schätze das kann man machen wie es einem beliebt. :)

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