Pfleger für mehrere Gesellschafterstellungen

  • Vater = Gesellschafter mehrerer Gesellschaften = verstorben und von Mutter und Tochter beerbt, die nun in diese Gesellschaften einrücken; es handelt sich wohl um Kleinstgesellschaften, zumindest für eine weiß ich das für eine Ein-Mann-Gesellschaft.

    Nun wird beantragt, einen Pfleger für alle Gesellschaften zu bestellen, in denen das Kind mitsamt Mutter nun anstelle des Vaters steckt. Genannt werden diese Gesellschaften nicht (bis auf diese eine).

    Ich meine, dass es schon angebracht wäre, die Gesellschaften erst mal genau zu benennen, oder?

    Die Pflegschaft ist dann in ein und demselben Verfahren möglich?

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

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