Ein Schuldner hat über seinen Anwalt eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zur Abwendung einer Insolvenz durchgeführt. Hierin sicherte er eine Quote von X% für alle zu.
Das Finanzamt hat dem zugestimmt und (nur) angekündigt, evtl. Steuererstattungen aus Altjahren noch verrechnen zu wollen. Der Plan wurde angenommen.
Dann erst legt der Schuldner schnell noch eine Abtretung aller Steuererstattungsansprüche für Altjahre an seinen Bruder vor. Die Abtretung erfolgt für dessen Forderungen gegen ihn. Am Schuldenbereinigungsplan hat der Bruder nicht teilgenommen. Der Bruder erhält jetzt durch die Abtretung eine deutlich höhere Quote als die übrigen Gläubiger.
Was tun?