Hallo Zusammen,
ich muss mal blöd fragen:
Antragseingang des Verfahrens 7.10.
PKH Bewilligung mit Wirkung ab 16.10.
Wofür gibt es das nun?
Ist die VV 3100 dann nicht erstattungsfähig, weil die PKH erst ab 16.10. wirkt? Und wenn ja ich stelle doch auf das Entstehen der Gebühr ab oder nicht?
Oder wirkt die VV 3100 quasi ja für das gesamte Verfahren? Dann frage ich mich wofür das "mit Wirkung ab..." gut ist....