Hallo,
Eine Mutter ist mit ihren minderjährigen Kindern in Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen. Das Haus ist unbelastet und vermietet.
Nun ist die Mutter mit ihren Kindern nach Kenia gezogen. Sie will dort mit den Kindern eine Immobilie erwerben. Dabei soll das Haus in Deutschland mit einer Grundschuld einer deutschen Bank belastet werden.
Meine Zuständigkeit für eine familiengerichtliche Genehmigung richtet sich nach § 152 Abs. 3 FamFG ?!?!?
Ich meine, ich könnte diese Grundschuld genehmigen, wenn die Kinder einen adäquaten Ausgleich erhalten. Aber da liegt die Schwierigkeit. Es gibt in Kenia kein Grundbuchamt, sondern man benötigt einen sogenannten "Title Deed". Was immer das ist. Ich müsste von hier aus prüfen, ob die Urkunden korrekt sind und das Vermögen der Kinder gesichert ist. Insofern wehre ich mich vehement gegen eine Genehmigung.
Hat jemand damit Erfahrung?
Ich kann ja schlecht die Genehmigung ablehnen, weil ich keine Ahnung habe, wie es in Kenia läuft, oder?