Mehrfachzession von Lohn

  • ... es handelt sich aber um ein Prob der Verfügungsbefugnis!

    Allg.: Lieder, Die rechtsgeschäftliche Sukzession, Seiten 559 ff.

    P.S.: Beitrag um "00:06" Uhr? :gruebel:

    boah wie geil ist das denn ! ganz herzlichen Dank (da hab ich doch was im BHG noch gelernt und behalten).

    Oki, zu 00:06 war etwas früher unterwegs als gewöhnlich für meine juristischen synapsen :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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