Prüfung Voraussetzungen für PKH nach bewilligter VKH?

  • Hallo,

    ich hab die Suchfunktion bemüht, aber leider nichts zu dem Thema finden können.
    Die Frage ist eigentlich ganz simpel: Werden die persönlichen Verhältnisse des PKH Antragstellers erneut geprüft, wenn bereits vorher VKH genehmigt wurde?

    Edit: der PKH Antrag würde ca. 1 Woche nach Erteilung der VKH gestellt werden, so dass sich an den pers. Verhältnisses nichts ändern würde.

    Grüße!

  • Wenn bereits VKH bewilligt wurde, kommt in der gleichen Angelegenheit eine Bewilligung von BerH nicht wirklich in Betracht ;)

    Aber auch hier gilt das von Adora Belle geschriebene: Jeder Entscheider prüft eigenständig.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Wie gesagt, ich hab mich falsch ausgedrückt. Angedacht ist zunächst Beratungshilfe zu beantragen und nach Fristablauf für den Schuldner mit PKH ins Eilverfahren zu gehen. Aber da auch hierbei verschiedene Personen für die Prüfung zuständig wären (PKH wäre am ArbG zu beantragen), geh ich davon aus, dass meine Frage bereits beantwortet wurde.

    Vielen Dank!

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