Hallo ins Rund,
unverhofft darf ich jetzt auch in diesem Bereich des Forums mitmachen und habe auch gleich eine Frage.
Pfüb wurde durch das örtlich unzuständige Amtsgericht erlassen (Schuldner wohnt in meinem Bezirk). Der Gläubiger hat nach Erlass um Berichtigung des Drittschuldners und um Weiterleitung des berichtigten Pfübs zur Zustellung an den GVZ gebeten.
Das erlassene Gericht hat dann einfach das Verfahren an mein Gericht per Beschluss abgegeben.
Mein Problem ist, dass sich niemand gegen den Pfüb an sich gewehrt hat und auch keine Verweisung beantragt wurde.
Wie gehe ich jetzt damit um? Kann ich die Annahme des Verfahrens verweigern oder zurückverweisen?
Gruß Grottenolm