Anrechnung gem. § 26 Abs. 2 S. 3 JGG

  • Hi,

    ich habe einen Bewährungswiderruf zur Einleitung der Vollstreckung vorliegen.
    Im Bewährungsverfahren sind bereits Sozialstunden geleistet worden, der Richter hat daraufhin deren
    Anrechnung angeordnet.
    Für 6 erbrachte Stunden soll ein Tag Jugendstrafe angerechnet werden.
    Natürlich geht die Berechnung nicht genau auf..... sodass am Ende noch 1,5 h übrig bleiben.
    Was geschieht mit diesem "Rest"? Ist hierfür noch ein Tag anzurechnen oder bleiben diese 1,5 h unberücksichtigt?

    LG

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