Hi,
ich habe einen Bewährungswiderruf zur Einleitung der Vollstreckung vorliegen.
Im Bewährungsverfahren sind bereits Sozialstunden geleistet worden, der Richter hat daraufhin deren
Anrechnung angeordnet.
Für 6 erbrachte Stunden soll ein Tag Jugendstrafe angerechnet werden.
Natürlich geht die Berechnung nicht genau auf..... sodass am Ende noch 1,5 h übrig bleiben.
Was geschieht mit diesem "Rest"? Ist hierfür noch ein Tag anzurechnen oder bleiben diese 1,5 h unberücksichtigt?
LG