Sicherungshypothek gem. § 1184 BGB

  • Hallo liebe Kollegen!

    Der Eigentümer bewilligt und beantragt die Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 10.000 Euro für X an rangbereiter Stelle. In der Eintragungsbewilligung ist keine Aussage über die Art der Forderung getroffen. Muss nicht in der Bewilligung aufgrund der strengen Akzessorietät zumindest die Art der Forderung benannt sein? Stehe gerade auf dem Schlauch und bitte um Anregungen.

    Vielen Dank

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