Ich habe zum ersten Mal einen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Teilausfertigung vorliegen.
Diesbezüglich beantragt der Landkreis in einer Unterhaltssache (hiesiges Amtsgericht hatte Unterhaltsanerkennung des Vaters beurkundet) die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Teilausfertigung zu Gunsten des Landes ..., vertreten durch den Landkreis ...
Weiter führen sie in dem Antrag aus, dass sich der Kindesvater verpflichtet hat, vom 18.10.2007 bis 31.01.2011 Unterhalt lt. Urkunde zu zahlen. [Ein genauer Betrag wurde vom Landkreis nicht angegeben.]
Die genannten Beträge [Es wurde keine Beträge genannt.] wurden vom Landkreis als Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt. [Keine Belege beigefügt]
Mit der Zahlung ist der Unterhaltsanspruch des Kindes in v. g. Höhe [?] kraft Gesetzes auf das Land Niedersachsen, vertreten durch den Landkreis ..., übergegangen. Zur Wirksamkeit des Übergangs bedarf es keiner Zustellung der Rechtswahrungsanzeige! [Was ist das denn?]
Weiter wird beantragt, dass die weitere vollstreckbare Teilausfertigung dem unterhaltspflichtigen Elternteil zugestellt wird.
Jetzt weiß ich überhaupt nicht, was ich diesbezüglich zu prüfen und zu veranlassen habe.
Hätte der Landkreis nicht den genauen Betrag aufführen müssen?
Außerdem wurde die Anschrift des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht mit aufgeführt. Ich müsste den Unterhaltspflichtigen (Kindesvater) doch aber vor der Erteilung einer weiteren Teilausfertigung dazu anhören oder sehe ich das falsch? Müsste ich weitere anhören (auch Kindesmutter)?
Da die Urkunde von 2008 ist, kann es ja durchaus sein, dass der nicht mehr unter der damals angegebenen Anschrift wohnhaft ist. Zunächst würde ich es zwar unter der damaligen Anschrift probieren, aber falls das Anhörungsschreiben zurückkommt, müsste ich dann die Anschrift ermitteln oder müsste ich den Landkreis dann anschreiben, dass er die Anschrift mitteilen soll.
Mal angenommen, dass alle Voraussetzungen zur Erteilung der weiteren Teilausfertigung, hätte jemand ein Muster für mich, was verfügt werden muss, um die weitere Teilausfertigung durch die SE erstellen zu lassen?
Müsste man den Zeitraum gemäß Antrag angeben (18.10.2007 bis 31.01.2011) oder müsste ich den diesbezüglichen Betrag selbst ausrechnen?
Sorry, dass ich so viele doofe Fragen stelle, aber ich hatte das bisher noch nicht.