Ich habe hier eine Anmeldung, einer der Kommanditisten ist eine Ltd. aus Malta.
Die Unterschrift des Vertretungsberechtigten dieser Ltd. wurde in Malta durch einen dortigen Notar beglaubigt.
Dieser bescheinigt zugleich, dass der Unterzeichner an diesem Tage auch zeichnungsberechtigt war.
M.E. reicht dies nicht aus, da es sich nicht um eine Vertretungsbescheinigung gem. § 21 BNotO handelt.
Ich würde daher weitere Nachweise anfordern.
Jemand anderer Meinung?