Vertretungsbescheinigung durch ausländischen Notar

  • Ich habe hier eine Anmeldung, einer der Kommanditisten ist eine Ltd. aus Malta.
    Die Unterschrift des Vertretungsberechtigten dieser Ltd. wurde in Malta durch einen dortigen Notar beglaubigt.
    Dieser bescheinigt zugleich, dass der Unterzeichner an diesem Tage auch zeichnungsberechtigt war.

    M.E. reicht dies nicht aus, da es sich nicht um eine Vertretungsbescheinigung gem. § 21 BNotO handelt.
    Ich würde daher weitere Nachweise anfordern.
    Jemand anderer Meinung?

  • Bin deiner Meinung.
    Ich habe hier eine bisher nicht veröffentlichte OLG-Entscheidung, der Fall war anders gelagert, aber die Begründungdort allgemein zu 21 BNotO finde ich ganz gut.
    Würde ich dir gern zukommen lassen, wenn du möchtest (ich finde dann auch noch raus, wie das geht...)

    Gruß nanga

  • Verlangt ihr ernsthaft, dass sich ein ausländischer Notar an deutsches Recht halten muss?
    Wenn er eine Vertreterbescheinigung nach seinem Recht machen darf, dann muss ich das doch akzeptieren. Außerdem kann man froh sein, wenn man überhaupt einen brauchbaren Vertretungsnachweis bekommt.
    In England darf der Notar ja auch die bestehende Vertretungsbefugnis nach englischen Recht bescheinigen.

    Wird in Deutschland von einem deutschen Notar etwas beurkundet, kann doch auch niemand in Malta verlangen, dass der Notar die Beurkundung nach dem Recht von Malta vornimmt, weil seine in Deutschland vorgenommene Beurkundung nicht dem einheimischen Recht entspricht :confused:

  • Nun ja, ich machte mir Gedanken, ob ich die Bescheinigung des ausländischen Notars für mein Rechtsgebiet akzeptieren kann/muss.
    Nicht, dass dieser auch noch deutsches Recht beachten muss.

    Der konkrete Fall kam mir auch aus anderen Gründen merkwürdig vor, die sich nach weiterer Recherche bestätigt haben.
    Daher werde ich hier nachbohren müssen.

  • Achso :)

    Dann solltest du dem Notar oder der Gesellschaft aber auch ganz genau sagen, was sie als Nachweis vorlegen sollen.
    Mit der Formulierung "Es ist ein aktueller, öffentlich beglaubigter Vertretungsnachweis mit Apostille/Legalisation und Übersetzungen vorzulegen." haben wir hier schlechte Erfahrungen gemacht.
    Und übers Internet herauszufinden, was ein Nachweis ist, von wo der kommt und wer ihn erstellen muss, ist gar nicht so einfach. Malta hatte ich bisher noch nicht, aber bei meiner türkischen Zweigniederlassung habe ich mehrere Stunden gesucht, bis ich mal ansatzweise etwas herausbekommen habe :(

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