• Ich sehe hier in einer Nachlassakte einen alten DDR-Erbschein.

    Todestag: 12.11.1971

    Der Erblasser hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Er wurde nach gesetzlicher Erbfolge beerbt. Der Erbschein lautet auf die Ehefrau und die beiden Kinder zu je 1/3.

    Woraus ergeben sich diese Erbquoten? Das ZGB trat erst 1976 in Kraft, oder?

  • Ich sehe hier in einer Nachlassakte einen alten DDR-Erbschein.

    Todestag: 12.11.1971

    Der Erblasser hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Er wurde nach gesetzlicher Erbfolge beerbt. Der Erbschein lautet auf die Ehefrau und die beiden Kinder zu je 1/3.

    Woraus ergeben sich diese Erbquoten? Das ZGB trat erst 1976 in Kraft, oder?

    Auf dem davor (noch) geltenden BGB in der DDR-Fassung (d.h. ohne ab 1945 in der Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Gesetzesänderungen, ab3er mit nach 1945 in der DDR evtl. erfolgten Gesetzesänderungen, die mir leider nicht bekannt sind).

  • https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ndel-der-Zeiten


    01.04.1966 bis 31.12.1975
    § 10 EFGB
    Ehegatte erbt zu gleichen Teilen wie jedes Kind; erhält aber mindestes 1/4
    § 9 EFGB Erbrecht des nichtehelichen Kindes

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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