Ich sehe hier in einer Nachlassakte einen alten DDR-Erbschein.
Todestag: 12.11.1971
Der Erblasser hinterließ eine Frau und zwei Kinder. Er wurde nach gesetzlicher Erbfolge beerbt. Der Erbschein lautet auf die Ehefrau und die beiden Kinder zu je 1/3.
Woraus ergeben sich diese Erbquoten? Das ZGB trat erst 1976 in Kraft, oder?