Hallo
Ich steh ein wenig auf dem Schlauch bzw. hab irgendwie Bauchweh dabei.
Der Verein hat eine Satzungsänderung dahingehend beschlossen, dass der Vorstand nicht mehr nur noch für redaktionelle Änderungen zuständig ist, sondern nun auch für einfache Satzungsänderungen.
Die Mitgliederversammlung soll nur noch für Satzungszweckänderungen zuständig sein.
Ist das so möglich?!?!?!
Ich hab im Kommentar schon gefunden, dass die Änderung der Satzung einem anderen Vereinsorgan übertragen werden kann, aber habe trotzdem irgendwie Bedenken, da ja den Mitgliedern somit keine Möglichkeit zur Mitsprache in sämtlichen Änderungen bis auf eine Zweckänderung gegeben ist.. Oder seh ich das zu eng? Sagt man, dass die Mitsprache durch die Wahl des Vorstands ja dennoch gegeben ist oder das Mitglied ja austreten kann, wenn es ihm nicht mehr passt?
Liebe Grüße (mit der Hoffnung auf eure Meinungen )