Finanzierungsgrundschuld versehentlich durch Nichtmitübertragung gelöscht

  • Hallo!

    Leider wurde beim Abschreiben des verkauften Grundstücks auf ein neues Blatt vergessen, die daran lastende Finanzierungsgrundschuld mitzuübertragen. Dem Notar ist dies nun aufgefallen. Es sind keine nachrangigen Belastungen auf dem neuen Blatt eingetragen.

    Kann ich diese Finanzierungsgrundschuld nun auf dem neuen Blatt einfach wieder eintragen, wenn der Eigentümer oder der Gläubiger einen Berichtigungsantrag stellen? Und falls ja, mit welchem Text? "eingetragen am ..., aufgrund Nichtmitübertragung versehentlich gelöscht am ... und am ... hier wieder eingetragen"?!? Oder doch lieber "hierher übertragen"?! Muss ich vorher jemanden dazu anhören?


    LG Manuel

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