Ich muss gegen einen Zeugen wegen Nichtzahlung des Ordnungsgeldes gemäß § 380 ZPO die Ordnungshaft vollstrecken (in NRW).
Beauftragen kann ich damit die Polizei oder den Gerichtsvollzieher. Leider kann ich trotz intensiven Suchens nicht die gesetzliche Vorschrift finden, wonach ich die Polizei oder den Gerichtsvollzieher beauftragen kann.
Kann mir bitte jemand sagen, wo es jeweils explizit steht? Anfragen bei Kollegen haben mir leider auch nicht weitergeholfen.
Vollstreckung Haftbefehl § 380 ZPO durch wen?
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Bist Du überhaupt zuständig? Hierzu gab es schon einmal eine ergenbnisoffene Diskussion.
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Da es sich um ein Ordnungsgeld in einer Zivilsache vor dem AG handelt gehe ich von meiner Zuständigkeit aus.
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Da es sich um ein Ordnungsgeld in einer Zivilsache vor dem AG handelt gehe ich von meiner Zuständigkeit aus.
Du gehst davon aus? Oder steht das auch irgendwo?
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