Hallo,
ich habe vom Nachlasspfleger einen Vertrag bekommen, in dem ein Pachtvertrag des Erblassers mit dem Grundstückseigentümer aufgehoben wird.
Ist das ein Fall von § 1812, weil hierdurch über die Forderung aus dem Pachtvertrag verfügt wird?
Ich bin ein bisschen verwirrt, weil der NL-Pfleger keine Genehmigung beantragt hat, nun der Grundstückseigentümer (= RA) anruft und fragt ob der NL-Pfleger die Genehmigung schon beantragt hat.