Für die Schuldnerin wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Laut Ergänzungsbeschluss ist der monatlich pfandfrei zu belassende Betrag um ihren Eigenanteil an den Pflegekosten zu erhöhen.
Wie ist dieser Betrag zu berücksichtigen?
Variante 1
Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens / Ermittlung des pfändbaren Betrages nach Tabelle / Verminderung des pfändbaren Betrages im den Eigenanteil der Pflegekosten.
Variante 2
Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens / Verminderung des Einkommens um den Eigenanteil der Pflegekosten / Ermittlung des pfändbaren Betrages nach Tabelle.
Danke für die Unterstützung