Erbbaurecht Austausch Grundstück

  • Eingetragen ist ein Erbbaurecht an dem Grundstück 1. Nun soll das Erbbaurecht - völlig gleich - an dem Grundstück 2 bestellt werden; gleichzeitig soll das Erbbaurecht auf dem Grundstück 1 entfallen. Es soll sozusagen ein Austausch der Grundstücke erfolgen.
    Das eingetragene Erbbaurecht ist mit Grundschulden belastet.

    Der Notar sucht nach einer kostengünstigen Vorgehensweise.

  • Wenn dem Grundbuchamt nun die Urkunde - Auswechslung des Belastungsgegenstandes - vorgelegt wird - mit Bewilligung und Antrag -, kann dann die Eintragung bei dem bisherigen Erbbaurecht erfolgen??????

    Kann ich mir nicht vorstellen; was meint ihr?
    UB?
    Zustimmung Gläubiger?

  • mit Bewilligung und Antrag ...

    ... und Einigung, § 11 ErbbauRG. Austausch bedeutet Einbeziehung des weiteren Grundstücks (Schöner/Stöber Rn 1697) und anschließende Entlassung des bisherigen (Rn 1842). Wird sich gebührenmäßig beim Grundbuchamt wohl kaum rechnen.


    Aber gehen geht es schon, da muss man dann immerhin die Blattnummer nicht wechseln und im Grundstücksgrundbuch "belästigt" man nur die Veränderungsspalte.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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