Eingetragen ist ein Erbbaurecht an dem Grundstück 1. Nun soll das Erbbaurecht - völlig gleich - an dem Grundstück 2 bestellt werden; gleichzeitig soll das Erbbaurecht auf dem Grundstück 1 entfallen. Es soll sozusagen ein Austausch der Grundstücke erfolgen.
Das eingetragene Erbbaurecht ist mit Grundschulden belastet.
Der Notar sucht nach einer kostengünstigen Vorgehensweise.