Hallo !
Bin mir gerade bei folgendem Fall nicht so sicher:
Es liegt ein handschriftliches Testament der Erblasserin vor:
Text lautet wie folgt :
Nach meinem Tode ist mein Mann ..... alleiniger Erbe.
Dieses wird durch die Unterschriften von meinem Mann und meiner Tochter und mir bestätigt.
Es folgen die Unterschriften von der Erblasserin , dem Ehemann und der Tochter.Der Text wurde eindeutig von der Erblasserin geschrieben.
Bin jetzt bei der Eröffnungsniederschrift.Würdet ihr dies einfach als handschriftliches Testament der Erblasserin werten ? Würdet ihr in der Niederschrift die Unterschriften des Mannes und der Tochter erwähnen ?
Danke.