Hallo
Ich habe folgenden Fall und meine Kollegen konnten mir leider auch nicht helfen:
Mir liegt eine Ausschlagungserklärung der griechischen Kindesmutter für ihr griechisches minderjähriges Kind vor. Beide wohnen in Griechenland. Dem Kind ist die Erbschaft angefallen, da der nicht sorgeberechtigte deutsche Kindesvater das Erbe nach dem deutschen Erblasser, welcher zuletzt auch in Deutschland gelebt hat, ausgeschlagen hat.
Nun bräuchte man ja eigentlich eine familiengerichtliche Genehmigung... Weiß jemand, welches deutsche Familiengericht da zuständig ist? Oder ist hier gar kein Familiengericht zuständig und die Kindesmutter benötigt deshalb keine Genehmigung? Von einer griechischen Behörde kann ich sowas ja nicht verlangen, im Zweifel kennen die sowas überhaupt nicht und sind deshalb ebenfalls nicht zuständig...