Hallo ich bin am Anfang meiner Praxisphase und ich habe wahrscheinlich eine ziemlich blöde Frage :-/
Es ist Nachlasspflegschaft angeordnet. Der 3/4-Erbe hat einen Erbschein zu 3/4 erhalten und beantragt jetzt mit eidesstattlicher Versicherung den gesamten Erbschein auch für die zwei Erben zu jeweils 1/8. Die Erben (Eltern der verstorbenen Ehefrau) wohnen in Canada. Sie hätten das Erbe angenommen. Können wir einen Erbschein austellen - Unterlagen sind vorhanden - oder muss das über die Nachlasspflegerin gehen? Muss sie den Antrag stellen? Muss die Nachlasspflegschaft erst aufgehoben werden.
Ich meine wir dürfen den Erbschein erteilen.