Mitteilung BZR oder Erziehungsregister

  • Moin,
    der Verurteilte ist zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung.
    Innerhalb der Bewährungszeit ist er über 21 Jahre alt geworden.
    Nun erfolgte Widerruf der Bewährung. Er ist inzwischen 24 Jahre alt.

    Wohin mache ich die MiStra? Ich hätte jetzt gedacht ins Erziehungsregister, da Jugendstrafe, meine Kollegin meint, die Mitteilung wäre auch an das Bundeszentralregister zu machen, weil er inzwischen über 21 ist.

    Was ist Richtig?

    Schöne Grüße
    Döner

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