Verständnisfrage vorzeitige RSB

  • Hallo zusammen,

    ich habe nun auch meinen ersten Fall in dem die vorzeitige Erteilung der RSB nach § 300 Abs 1 S 2 Nr 2 InsO berührt ist.

    Die anwaltlich vertretene Schuldnerin hat außergerichtlich eine Einmalzahlung (Familiendarlehn) i.H.v. 56 % ihrer Verbindlichkeiten vorgeschlagen. Das habe ich abgelehnt, da wegen ihrer hohen Renten im Insolvenzverfahren nach 5 Jahren eine weit höhere Quote zu erwarten ist. Nun führt ihr Rechtsanwalt an, dass im Insolvenzverfahren nach 3 Jahren Schluss ist, da bis dahin 35% + Verfahrenskosten geflossen wären.

    Verstehe ich da § 300 Abs. 2 InsO falsch? Die 35% müssen sich doch aus zusätzlichen Mitteln speisen, die nicht aus den abgetretenen Renten stammen, oder?

    Ash (ratlos)

  • Da liegst du falsch. Die Quote von 35% kann auch allein durch die Insolvenzmasse bzw. die pfändbaren Einkünfte erreicht werden. Falls zusätzliche Mittel von dritter Seite einfließen, muss der Schuldner nur Angaben über die Herkunft machen.

  • Verstehe ich da § 300 Abs. 2 InsO falsch? Die 35% müssen sich doch aus zusätzlichen Mitteln speisen, die nicht aus den abgetretenen Renten stammen, oder?

    Ash (ratlos)

    wie Rainer. Ansonsten käme man auch zu überraschenden Ergebnissen: Aus dem Verfahren heraus würde eine Quote von 95% bezahlt und der Schuldner packt noch einmal 35% oben drauf :gruebel:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe mir jetzt den Gesetzestext mehrfach durchgelesen und meine, dass man ihn so verstehen könnte:

    es sind Angaben zu machen bei den Beträgen, die nicht von der Abtretungserklärung erfasst sind, woher sie stammen.

    Ich glaube nicht, dass es eine Pflicht zur Mehraufbringung des gesetzlich pfändbaren Teils gibt, wenn bereits aus diesem teil die 35 % (+ Verfahrenskosten) beglichen werden können.

    Tante Edith sagt: ja, wie die anderen sagen bzw. schreiben...

  • Es ist unerheblich, aus welchen Mitteln die 35% erreicht werden.

    ... bis auf aus "verheimlichten" Mitteln i.S.v. den entspr. Versagungstatbeständen.
    Ich denke mal, daher wurde der Abs. 2 in dieser Form auch noch nachträglich gefasst.

  • Sorry, der Absatz 2 ist doch mit der heißen Nadel gestrickt. Im Falle der WVP ist eine Erklärung über die Drittmittel zu machen, die jenseits der Abtretungserklärung liegen, im laufenden Verfahren jedoch nicht?

    Dann aber schnell die noch fehlenden Prozente im laufenden Verfahren aus der schwarzen Kasse locker machen...

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Sorry, der Absatz 2 ist doch mit der heißen Nadel gestrickt. Im Falle der WVP ist eine Erklärung über die Drittmittel zu machen, die jenseits der Abtretungserklärung liegen, im laufenden Verfahren jedoch nicht?

    Dann aber schnell die noch fehlenden Prozente im laufenden Verfahren aus der schwarzen Kasse locker machen...

    Ja, da hast du nat. völlig recht.
    heiße Nadel: wurde im Gesetzgebungsverf. wohl auch erst später so reingeknallt.
    Dass man nach drei Jahren noch lange nicht - immer - in der WP sein muss, hat der Gesetzgeber ggf. an dieser Stelle - Erklärung § 300 Abs. 2 InsO - (im Gegensatz zu § 300a InsO) wieder vergessen gehabt.

  • Sorry, der Absatz 2 ist doch mit der heißen Nadel gestrickt. Im Falle der WVP ist eine Erklärung über die Drittmittel zu machen, die jenseits der Abtretungserklärung liegen, im laufenden Verfahren jedoch nicht?

    Dann aber schnell die noch fehlenden Prozente im laufenden Verfahren aus der schwarzen Kasse locker machen...

    Ich meine ja eher, dass die Unterscheidung zu machen ist:

    35 % gedeckt aus der normalen Insolvenzmasse --> keine Herkunftsangaben nötig (braucht man ja auch nicht)

    35 % nicht gedeckt, daher Drittmittel --> da soll dann Auskunft gegeben werden, woher das stammt.

    Wahrscheinlich ist die Angabe des Treuhänders (und nicht auch des Insolvenzverwalters) lediglich ein kleines Missgeschick des Gesetzgebers...

  • Sorry, der Absatz 2 ist doch mit der heißen Nadel gestrickt. Im Falle der WVP ist eine Erklärung über die Drittmittel zu machen, die jenseits der Abtretungserklärung liegen, im laufenden Verfahren jedoch nicht?

    Dann aber schnell die noch fehlenden Prozente im laufenden Verfahren aus der schwarzen Kasse locker machen...

    Ich meine ja eher, dass die Unterscheidung zu machen ist:

    35 % gedeckt aus der normalen Insolvenzmasse --> keine Herkunftsangaben nötig (braucht man ja auch nicht)

    ...


    ..und was ist mit dem, sicherlich nicht Einzelfall, dass im laufenden Verfahren nach drei Jahren absehbar ist, dass die 35% mit Massemitteln nicht erreicht werden können, so dass die liebe Erbtante oder das Schwarzgeldkonto auf den Bahamas die Differenz beisteuern muss?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Vielleicht dachte der Gesetzgeber, dass der Sch. dann im lfd. Verfahren eher ins Planverfahren geht; ach, ich weiß auch nicht.

    So astrein kommt mir der Abs. 2 jedenfalls grad auch nicht vor, die Fälle werden es zeigen ... mal abwarten.

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