Hallo zusammen,
ich habe nun auch meinen ersten Fall in dem die vorzeitige Erteilung der RSB nach § 300 Abs 1 S 2 Nr 2 InsO berührt ist.
Die anwaltlich vertretene Schuldnerin hat außergerichtlich eine Einmalzahlung (Familiendarlehn) i.H.v. 56 % ihrer Verbindlichkeiten vorgeschlagen. Das habe ich abgelehnt, da wegen ihrer hohen Renten im Insolvenzverfahren nach 5 Jahren eine weit höhere Quote zu erwarten ist. Nun führt ihr Rechtsanwalt an, dass im Insolvenzverfahren nach 3 Jahren Schluss ist, da bis dahin 35% + Verfahrenskosten geflossen wären.
Verstehe ich da § 300 Abs. 2 InsO falsch? Die 35% müssen sich doch aus zusätzlichen Mitteln speisen, die nicht aus den abgetretenen Renten stammen, oder?
Ash (ratlos)