Habe eine Vertretungsakte, bei der ich den Durchblick verloren habe und hoffe hier auf Hilfe! 4 Eingänge und ich weiß nicht weiter
Eingetragene Eigentümerin ist die ALL# LTD., Xfield, Großbritannien
16.03.2015: Antrag auf Eintragung einer Grundschuld für eine natürliche Person als Gläubigerin; Antrag und Bewilligung erklärt durch ALL# LTD., ZStraße 2, YDorf (in Deutschland), vertreten durch den director M.K.(eingetragen im HRB). Einsicht in HRB ergab, dass die "ALL# LTD. mit Sitz in YDorf, ZStraße 2, YDorf" eine deutsche Zweigniederlassung der ALL# LTD., Xfield, Großbritannien ist.
Zwvfg 17.03.2015: Vorzulegen ist eine Vollmacht, dass die Zweigniederlassung in Deutschland für die Hauptfirma in Großbritannien handeln darf (+ Vorschusserforderung, Vorschuss wurde gezahlt).
24.03.2015: Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek durch Finanzamt; Schuldner: ALL# LTD., ZStraße 2, YDorf, Deutschland - Mitteilung, dass zunächst der vorgehende Antrag erledigt werden muss.
10.06.2015: Zu Antrag 1 (Grundschuld):Frist § 18 GBO: 1 Monat, Zurückweisung angedroht; mehrfach Fristverlängerung erbeten, zuletzt bis 30.09.2015
20.08.2015: Ersuchen auf Eintragung eines Verfügungsverbots gem. § 21 InsO; Schuldner: ALL# LTD. vertreten durch den director, ZStraße2, YDorf, Deutschland, vertreten durch: M.K.
21.08.2015: Ersuchen auf Eintragung eines Zwangsversteigerungsvermerks gegen den Eigentümer: ALL# LTD. vertreten durch den director M.K., hier: ZStraße2, YDorf, Deutschland
Meine erste Frage: Ist die Bezeichnung des Schuldners/Eigentümers in den InsO- und ZV-Ersuchen ok? Kann unter der Bezeichnung der Zweigniederlassung gegen die Hauptfirma vollstreckt werden?
Falls nein: Hinweis an InsO- und ZV-Gericht, dass Schuldner und eingetr. Eig. nicht identisch?
Falls ja: Trage ich dann Vormerkungen für Grundschuld und die Sicherungshypothek ein?
Habe leider so gar nichts dazu gefunden (außer einer nicht beantworteten Frage zu ähnlichem Thema im Rpfl-Forum 2013...) und hoffe, es hat jemand eine Ahnung?