Ich habe hier den Antrag, gestellt durch den Liquidator einer bereits im HR gelöschten GmbH, auf Herausgabe des hinterlegten Betrags.
Hinterlegt ist selbstverständlich für die gelöschte GmbH.
Meine Frage ist nun: wer ist empfangsberechtigt bzw. kann den Hinterlegungsantrag stellen ?!
Ist der Liquidator auch nach der Löschung noch zur Antragstellung berechtigt oder kommt für einen Hinterlegungsbetrag von 48,45 Euro tatsächlich eine Nachtragsliquidation in Betracht ?!