Guten Morgen,
ich habe mal eine allg. Frage:
Ich habe eine Akte vor mir liegen, wo das Jugendamt beantragt, dass die elterliche Sorge für ein syrisches Kind als ruhend festgestellt werden und Vormundschaft angeordnet werden soll. Ein Geburtsdatum wurde mir angegeben. Muss ich das Geburtsdatum anzweifeln oder verlasse ich mich auf die Angabe vom Jugendamt? Ich habe keinerlei Angaben zu den Eltern, also keine Namen o.ä. Muss ich die ermitteln?
Oder mache ich in der Akte gar nichts und lege sie nur dem Richter vor? Für die Ruhensfeststellung bin ja ich eigentlich zuständig...
Danke euch schon mal im Voraus
Beany