Hallo liebe Kollegen.
Folgende Formulierung liegt vor:
Nichte der Verstorbenen bekommt einzelne Vermögenswerte zugesprochen, u.a. das Haus mit Grundstück.
Der Lebensgefährte erhält einzelne Geldvermächtnisse und ein Wohnrecht für die Dauer bis er wieder eine Frau gefunden hat. Weiter heißt es, dass das Haus nicht verkauft werden darf. Das Grab muss von der Nichte gepflegt werden für 10 Jahre, andernfalls muss sie das Haus an den Lebensgefährten zurück geben.
Meint Ihr bedingtes Vermächtnis oder bedingte Nacherbfolge?
Der Lebensgefährte war noch nie Eigentümer des Hauses, der Begriff "zurückgeben" ist also nicht verständlich.
Vielen Dank für Eure Hilfe.